Nein,in der Regel nicht. Es soll ja eine gemeinsame Zeit "nur" mit dem anderen Elternteil und dem Kind sein. Wie gesagt,die Begleitung des Jugendamtes ist zwar in der Nähe und beobachtet, aber hauptsächlich geht es um den Elterteil-Kind-Kontakt.
Antwort
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Hallo,
meine Erfahrung ist folgende :
Es wird ein Termin gemacht,an dem das Kind mit dem Elternteil(welcher nicht permanent mit dem Kind zusammenlebt) und der "Begleitung" zusammentrifft. Dann geht man z.B. auf dem Spielplatz etc. oder macht eben Dinge die vorher geplant werden. Die Begleitung ist zwar in der Nähe,greift aber nicht in diese "gemeinsame Zeit " ein (es sei denn ,es ist notwendig bei Gefahr etc.) . Anschließend werden dann bestimmte Dinge besprochen z.b wie es lief,wo es evtl. schwierig war....
Das Ziel ist ja, dem Kind zu beiden Elternteilen einen störungsfreien Kontakt zu ermöglichen .
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