Hallo, ich teile mir eine Wohnung mit einer 2. Person - beide sind wir Hauptmieter. Seit über 2 Monaten wohnt jemand bei uns, dem wir einen Untermietvertrag angeboten haben. Die durchsetzung dieses mietvertrages gestaltete sich durch den Wohnungsmakler recht schwierig. Nun wohnt der 3. Mitbewohner schon seit 2 Monaten und 2 Wochen in unserer Wohnung und in dieser Zeit hat sich herausgestellt, dass das Zusammenleben mit ihm wegen einiger Grenzüberschreitungen sehr unangenehm geworden ist. Wir haben dem Mitbewohner nahegelegt, wieder aus der Wohnung auszuziehen. Dieser Aufforderung will er auch nachkommen - Er sagte zu, nach Ablauf von insgesamt 3 Monaten Wohnzeit in unserer Wohnung wieder auszuziehen. Hat der Mitbewohner nach 3 Monaten evtl. Gewohnheitsrecht, auch weiterhin bei uns zu wohnen und wenn ja, wie kann man sich dagegen schützen? vielen Dank mit freundlichen Grüßen R. E. M.