Haftpflichtversicherung hat Schadenübernahme an EIngangstür abgelehnt. Vermieter will nun sein Geld

Bezieht sich auf meine erste Frage: meine Kinder haben unsere Eingangstür (Glas, gemietete Wohnung) kaputt gemacht. Nach einem unglücklichen Öffnen der EIngangstür durch meine Kinder (2 und 3 J.) hat diese einen Sprung bekommen. Da sie aus Glas war, wurde die Scheibe mittlerweile gewechselt, um schlimmeres zu verhindern. Wir haben den Schaden ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet. Doch diese hatte eine Ersatzpflicht abgelehnt und beruft sich auf eine Glasversicherung, die wir nicht haben.
Die Versicherung bestätigt, dass Mietsachschäden in der Haftpflich eingeschlossen sind, wiederum Glasschäden, gegen die eine Versicherungsnehmer sich besonders versichern kann, ausgeschlossen sind. Da könnte dann eine spezielle Glasbruchversicherung, die mit der Hausratversicherung kombiniert ist, greifen. Kinder sind ebenfalls mitversichert, egal ob deliktfähig oder nicht. DIe Versicherungsfrau hat mir gesagt, dass dieser Schaden halt nicht versichert ist und es daher auch egal ist, ob die Kinder-oder wer auch immer-den Schaden verursacht haben. Das würde sie halt nicht mehr betreffen. währenddessen hatte unser Vermieter den Glaser bestellt und die Scheibe auswechseln lassen. Nun stellt er uns die Rechnung: 1100 EUR. es ist halt einfach verdammt viel Geld. Kann uns jemand weiterhelfen?was soll ich weiter machen. Habe noch die 2 § gefunden: §832 §828. Wäre das noch eine Möglichke

Kinder, Versicherung, Haftpflichtversicherung
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