Hallo, ich befinde mich in der Privatinsolvenz und in einem festen Angestelltenverhältnis. Der pfändbare Anteil geht direkt vom AG an den Insolvenzverwalter. Nebenbei habe ich mit Einverständnis des IV ein Kleingewerbe laufen. Zu dieser Konstellation habe ich einige Fragen: - Wie berechnet sich der pfändbare Anteil aus dem Kleingewerbe? - Erfolgt die Berechnung des pfändbaren Anteils 1 x jährlich oder in kürzeren Zeitabständen? - Wird als Grundlage der Gewinn vor oder nach Steuer zugrunde gelegt oder sogar der Steuerbescheid des betreffenden Jahres? Es wäre toll, wenn mir hierzu ein Experte etwas sagen könnte. Vielen Dank im Voraus.