Wenn man sich für den Beruf als Lehrer in der SEK I oder SEK II entscheidet, hat man ja bekannterweise nicht die Möglichkeit sich einfach mal einen Tag frei zu nehmen. Nach THW-Gesetz §3 dürfen Arbeitnehmern keine Nachteile im Falle eines Einsatzes zukommen und der Lohn wird wenn nötig vom Bund erstattet. Wie ist es jedoch bei Lehrern? Die haben ja in gewisserweise eine Aufsichtspflicht, haben sie die Möglichkeit dem THW beizutreten und aktiv Einsätze zu fahren?

[Im ausgedachten Beispiel kommt, während einer Unterrichtsstunde, ein Einsatz rein]