hallo und guten abend, ich arbeite in einem einkaufscenter, dass an den wochenenden bis 22 uhr geöffnet hat. das unternehmen bei dem ich arbeite, hat meine ehemalige firma nach deren insolvenz aufgekauft, und alle arbeitnehmer und vertäge übernommen. alle ursprünglichen arbeitnehmer dieser neuen firma bekommen die doppelten arbeitsstunden ab 20 uhr angerechnet, wir "neuen" leider nicht, mit der begründung dass die alte firma die abendstunden auch nicht doppelt gezählt hätte. müssen wir das so hinnehmen, in keinem der verträge, weder dem alten, noch dem neuen, ist erwähnt wie diese stunden gerechnet werden. danke schon mal für alle antworten

angelika