Ich habe mir den Snoremender vor ca. 3 Wochen bestellt. Nachts wache ich vor Schmerzen in den Zähnen auf und nehmen ihn mir raus. Dieses Schmerzgefühl hält auch den ganzen Tag und verursachte bei mir Kopfschmerzen. Im Schlaflabor wurden bei mir leichte Schlafapnoen festgestellt und mir gesagt, dass eine angepasste Schiene helfen könnte (alternativ: konsequent auf der Seite schlafen oder eine Atemmaske). Ich kann mit der universellen Lösung des Snoremenders (also nicht angepasst an den eigenen Kiefer) nicht besser schlafen und zusätzlich habe ich noch Schmerzen in den Zähnen. Denke, es wird drauf hinauslaufen, dass ich mir eine Schiene beim Zahnarzt anpassen lasse. Bisher hatte ich noch nie mit Zahnschmerzen zu tun, umso enttäuschender jetzt das Ergebnis. Von einer korrigierenden OP hat man mir im Schlaflabor dringend abgeraten, weil es zum einen nachträglich Schmerzen verursacht und zum anderen keine garantierte Lösung verspricht. Ich kann nur empfehlen, zuerst ins Schlaflabor zu gehen und abchecken zu lassen, woher das schnarchen kommt. Und erst dann entscheiden, was als Lösung in Betracht kommt.
Die SMS mit den Preisen heute bezieht sich auf die EU Preise und die steigen nicht, die fallen innerhalb der EU. Die Preise innerhalb von Deutschland bleiben gleich.
Naja 50 Eur werden es nicht werden.
Genau nachlesen kannst Du es hier: http://www.pfaendung.com/GvKostG.html
Ich denke in den 185,-- Eur sind bereits Mahnkosten und Gerichtskosten, enthalten. Sofern es denn über das gerichtliche Mahnverfahren ging. Weiß nicht, welche Möglichkeit die GEZ zur Vollstreckung hat. Die Stadtverwaltung benötigt z.B. keinen Titel. Normalerweise solltest Du mit ca. 20 Eur rechnen im einfachsten Fall.
Du kannst an den Gerichtsvollzieher zahlen oder nachweisen, dass Du die Forderungssumme überwiesen hast. Die Gerichtsvollziehergebühren musst Du aber direkt an den Gerichtsvollzieher zahlen.
Ich würde Dir aber raten, an den Gerichtsvollzieher die gesamte Summe zu zahlen. Dann bekommst Du eine amtliche Quittung und um die Überweisung an die GEZ kümmert sich der Gerichtsvollzieher. Dann bist Du erstmal raus. Nachher heißt es noch, Deine Überweisung ist nicht angekommen.
Allerdings hättest Du bei Hartz 4 - so laut GEZ Homepage - gar keine Gebühren bezahlen müssen. Ich würde auch mal anrufen und fragen, woher die Gebühren stammen, wenn Du doch Hartz 4 bekommst und mit Anwalt drohen. Manchmal wirkt das leider Wunder.
Der einfachste Weg wird aber sein, an den GV die Summe zu zahlen und dann die Belege nochmal einreichen, sofern noch Bedarf besteht.
Also ich kann drei Seite von meiner eigenen und beruflichen Erfahrung darstellen. Als sich meine Eltern scheiden ließen, stand ebenso die Frage im Raum, wer das Haus behalten würde. Meine Mutter hätte sicher das Haus zugesprochen bekommen, da sie mich als Kind hatte. Meine Eltern haben sich aber aus finanziellen Gründen dagegen entschieden, weil eben derjenige den anderen Partner für den Verlust entschädigen muss, d.h. mindestens die Auszahlung der Hälfte des Hauswertes. Bedeutet, der Partner, der das Haus behält, hatte weiterhin nicht nur die 100%ige Kreditverpflichtung, sondern muss nochmal den halben Wert des Hauses an den Partner auszahlen und die laufenden Kosten tragen. Übrigens ist es für die Bank egal, wie man sich vor Gericht einigt. Beide Kreditnehmer haften weiterhin 100 % für den Kredit! Ein Urteil ist nur intern, wenn jedoch Dein Mann das Haus behält und die Kreditschulden nicht zahlt, bist Du ebenso in Haftung zu nehmen. Du kannst dann nur aus dem Scheidungsurteil gegen ihn die Raten zurückvollstrecken. Umgekehrt gilt natürlich das gleiche. Vielleicht lässt die Bank (bei entsprechender Bonität) mit sich reden, den 2. Kreditnehmer zu entlassen, aber keine Bank verzichtet gerne auf eine zusätzliche Sicherheit. Das ist insgesamt ein großer Irrtum, dass es sich mit dem Scheidungsurteil mit den Kreditverpflichtungen erledigt hat. Wenn Dein Ex-Mann dann brav bezahlt, hast Du Glück gehabt, aber er kann genauso das Haus nehmen, es verkaufen, und den Kredit vor die Wand fahren (natürlich haftet er dann auch dafür, klar). Das muss dann unbedingt mit der Bank geklärt werden. Mit meiner eigenen Scheidung kann ich ebenfalls nur bestätigen, alles was vorher mir gehört hat, gehört auch hinterher mir (auch wenn es ersetzt wurde in der Ehe z.b. kaputte Waschmaschine und vom Ex bezahlt - wird praktisch als Geschenk gewertet). Alles andere muss aufgeteilt werden oder einer behält alles, sorgt für Ersatz für den anderne oder zahlt den aktuellen Zeitwert aus. Allerdings muss Dein Exmann übrigens auch belegen können, dass es die Sachen, die er verlangt auch gibt. Verlangt er die goldene Rolex von Dir, die es nicht gibt, muss er erstmal belegen, dass es die jemals gab und er nicht im Besitz ist. Kaum möglich, aber so ist die Gesetzeslage. Aber das nur am Rande.
Das ist meine Meinung und Erfahrung, als Rechtsanwaltsfachangestellte angestellt bei ener Bank und selber Scheidungskind und eigener Scheidung.
Und übrigens aus Sicht einer Tochter: Meine Eltern wollten damals das Haus unbedingt für mich behalten und für meine zukünftige Familie. Heutzutage weiß man mit Schule und Studium und Arbeitsplatz nicht, wohin es einen auf der Welt verschlägt. Ich kann heute sagen, ich wohne gänzlich woanders, möchte mich an kein Wohnort binden und die Verpflichtungen eines Hauses gar nicht übernehmen, und Kinder planen ich auch nicht. Der Traum, einem Kind ein abbezahltes Haus zu übergeben ist oft nur ein Traum. Zwar war das Haus meiner Eltern nach gut 20 Jahren abbezahlt, aber es wird auch älter, sprich, es muss immer wieder was (kostenintensives) erneuert werden (z.B. Heizungsanlage). Übrigens erging es unserer damals sehr kinderreichen Nachbarschaft fast komplett so. Die Kinder sind in allen Teilen der Welt unterwegs, die Häuser mittlerweile alle an neue Familien verkauft und die Eltern irgendwo in einer rentnerfreundlichen Wohnung.
Auch ich hatte bzw. habe eine neue Partnerschaft. Bitte unterschätze nicht, wie belastend, so ein Scheidungskrieg, der sich auch über Jahre hinziehen kann, sich auf die Beziehung auswirkt. Auch wenn Dein neuer Partner Dir zusagt, Dich zu unterstützen. Verlass Dich nicht zu sehr, denn letztlich hat der neue Partner nichts damit zu tun und kann sich auch von Dir wieder trennen. Bis das Gericht den Scheidungstermin anberaumt hatte, vergingen fast 1,5 Jahre - 1 Jahr Trennungszeit gibt es ja auch noch. Und der Hausratsstreit - wenn nicht schon vorher geklärt, kommt noch hinzu. Ich hoffe, in Sachen Kinder werdet ihr euch einig. Mein Eltern wählten sozusagen die offene Erziehung. Ich konnte immer hin, wo ich wollte, mal hier mal dort. Keiner war auf feste Wochenenden fixiert. Das finde ich heute, auch nach gut 20 Jahren noch richtig. Ein Kind sollte sich bei einer Scheidung immer frei bewegen dürfen. Das ist ein Streit zwischen den Eltern.
Insgesamt jedenfalls denkt darüber leider kaum einer nach. Du kannst jetzt auch noch nicht entscheiden, ob Deine Kinder das Haus mal wollen. Entscheide, was JETZT das richtige für Dich und Deine Kinder ist. Ihr müsst finanziell unabhängig von allen Personen sein, das reicht erstmal um neu anzufangen. Ein Dach über den Kopf (und das muss kein Haus sein) und was zu Essen auf dem Tisch, das ist wichtig. Jeder andere materielle Wert ist kein psychischer Stress wert.
Eher könnte es Dir zum Nachteil ausgelegt werden, weil Du Deine Arbeitszeit etwas privates erledigt hast.
Also wenn der jenige, der es Dir erlaubt hat, auch die letzte Entscheidung darüber hat und auch bei Rückfragen dazu steht, kann Dir nichts passieren.
Aber ich weiß ja nicht, wer sich da nochmal bei Dir erkundigt hat. Kennst Du denn Deine Vorgesetzen nicht? Nur weil jemand Hemd und Anzug trägt, heißt es ja nicht, dass er was zu sagen hat.
Also im Zweifel frage nochmal bei demjenigen nach, der Dir die Erlaubnis erteilt hat.
Wenn es keine rechtsmäßige Erlaubnis war, fällt es unter Diebstahl. Es wurden schon Mitarbeiter gekündigt, weil sie etwas aus dem Mülleimer genommen haben
Also die Sparkasse gibt auf ihrer Homepage auch an, dass die Prüfziffer hinten steht.
Schau sonst mal auf der Homepage, da ist dann auch ein Bild weiter unten hinterlegt:
https://www.sparkassen-shop.de/home/content/238
Hey guten Morgen,
ich leide auch unter Neurodermitis und kann Deine Leiden gut nachvollziehen.
Also wichtig ist, nicht mehr allzuviel selber rumzuexperimentieren, das bringt die Haut nur noch mehr aus dem Lot.
Ich habe unmengen an Geld ausgegeben für Cremes und Sachen ausprobiert.
Wirklich geholfen hat mir nur, ein Gespräch und eine Behandlung mit einem Hautarzt.
Ich habe alle Möglichen Allergien gegen Lebensmittel und lange getestet, was mir gut tun und was nicht. Herausgekommen ist dabei für mich, nicht das zu essen, was mir wirklch Probleme bereitet wie z.B. Juckreiz in der Speiseröhre und ansonsten zu genießen, was mir vor die Nase kommt.
Mein Hausarzt hat mir auch gesagt, dass es viele Gerüchte gibt, was die Neurodermitis auslöst (Essen, Stress, etc.). Wirklich wahr ist aber nur, dass Stress den Ausschlag enorm begüngstigt. Mit dem Essen kann ich auch nicht sagen, dass irgendeine Diät von irgendwelchen Mitteln geholfen hätte. Mit dem Stress besser umzugehen lernen (z.B. ein Kurs Autogenes Training der VHS oder ähnlich - wird von vielen Kassen zu 75 % übernommen, einfach mal anrufen oder Hompage) hat mir mehr geholfen und einen gelassenere Einstellung zur Krankheit.
Mein Fazit ist, je mehr Du Dich darüber aufregst, desto schlimmer wird es, versuche Dich damit zu arrangieren und Dein Leben neu zu ordnen, etwas mehr Ruhe reinzubringen.
Eine leichte Kortisonsalbe (verschreibungspflichtig) für die Ausbrüche hilft mir, die Ausbrüche in den Griff zu bekommen. Wenn Du sie verantwortungsvoll nimmst, hast Du auch nicht mit den üblichen Nebenwirkungen zu rechnen. Weise Deinen Arzt nur darauf hin, nicht so eine hochprozentige zu bekommen. Die verschreibungspflichtigen fangen bei 1 % glaube ich an, das reicht für leichte Erscheinungen völlig aus. Ein paar Tage musst Du dem ganzen aber dennoch geben, abzuheilen.
Hole Dir zum Waschen keine aggressiven Mitteln. Mir hilft z.b. die Seba Med Serie zum Waschen und Cremen (leider etwas teuer, aber sehr gut, gibt es in der Drogerie).
Außerdem ist eincremen generell sehr wichtig.
Man sagt, auf trockene Haut fettende Creme (z.b. Bedan Creme) und auf nässende Haut feuchte Creme. Umgekehrt hat es wirklich keinen Sinn. Die trockene Haut saugt die Feuchtigkeit der Creme im nu auf und trocknet noch mehr aus. Und die nässende Haut reagiert auf Fett noch mehr mit Ausschlag. Für "normale" Tage meiner Haut nehme ich die Urea-Serie von Balea. Das hilft die Kosten zu senken ;)
Das mit dem Teppich können Milben sein. Wenn ich auf dem Boden sitze ist innerhalb weniger Sekunden meine Nase zu und ich niese los.
Dennoch: erster Anlaufpunkt muss für Dich Dein Hautarzt sein. Und sei kritisch. Nimmt er Dich nicht Ernst oder übertreibt mit seiner Therapie in Form von Kortisonspritzen oder Tabletten, dann geh zu einem anderen Arzt. Mir hat geholfen, einen guten Hautarzt zu googlen und meine Hausärztin um gute Erfahrungen mit Hautärzten zu bittten.
Ändern kannst Du Neurodermitis leider nicht, es ist ein Gen-Defekt und meine Erfahrung hat mir nach über 30 Jahren Neurodermitis (als Säugling bis zur Pubertät am ganzen Körper teilweise komplett offene Stellen, heute an den Händen und trockene Haut am ganzen Körper) gelehrt, es gelassener zu nehmen. Autogenes Training, keine übertriebene Pflege (einmal Duschen am Tag muss leider trotzdem sein, dann aber nicht zu heiß und kurz mit Seba Med bzw. Babyduschcreme von Babylove - DM). Und wenn meine Hände mal loslegen, hilft die leichte Kortisonsalbe und Bedan, bis es überstanden ist.
Ein Allergietest könnte auch hilfreich sein, damit Du ausfiltern kannst, was noch zu Reaktionen führt.
Hoffe, Dir ein wenig mit meinem Erfahrungsbericht geholfen zu haben und wünsche Dir alles Gute. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mich gerne fragen :)
VG andrea
Du benötigst einen gültigen Personalausweis (oder alternativ einen gültigen Reisepass). Wenn Du einen Dispositionskredit wünscht, auch Gehaltsnachweise i.d.R. der letzten drei Monate.
Wenn das Konto komplett zur anderen Bank geholt werden soll und Du die Möglichkeit hast, dass die Bank alle Änderungen für Dich vornimmt (diesen Service übernehmen die Privatbanken i.d.R. alle kostenlos) , solltest Du die Kontoauszüge des letzten Quartals mitnehmen und prüfen, ob da alle Abbuchungen drauf sind (z.B. Mitteilung ans Finanzamt wg. KFZ-Steuer - sofern diese abgebucht wird), denn es wird ja nicht alles monatlich abgebucht, manches wie GEZ nur im Quartal und maches wie z.B. Haftpflcht nur einmal im Jahr.
Nehm idealerweise auch die Rechnungen von Versicherungen etc. mit, darauf sind die Kunden- oder Versicherungsnummern erkennbar, die dann z.b. die Versicherung braucht, um die Lastschrift richtig und zeitnah zu ändern.
Ein Freistellungsauftrag füllt die Bank aus, den bringt man nicht mit und dieser wird auch nur für Guthabenzinsen benötigt, damit keine Kapitalsteuer fällig wird.
Also:
Personalausweis
Gehaltsabrechnung
Kontoauszüge
Rechnungen von Versicherungen, GEZ, etc.
Sollen auch Daueraufträge eingereichtet werden, müssen auch hier die Daten mitgebracht werden.
Am besten man lässt direkt alles auf einmal machen, dann vergisst man nichts und es kommen keine bösen Mahnungen, weil irgendwas nicht abgebucht werden konnte.
Hier wurde die Verfügungsberechtigung so festgelegt, dass im Grunde nur Deine Eltern über das Sparguthaben verfügen dürfen.
Du erhälst lediglich eine Vollmacht, dass Du in diesem Moment auf das Guthaben zurückgreifen darfst.
Wenn das Sparbuch jedoch auf Deinen Namen angelegt wurde, solltest Du auch ohne Vollmacht auf das Guthaben zugreifen dürfen.
Nach hiesiger Rechtssprechung darf jeder, der im Besitz des Sparbuchs ist, Geld abheben, die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der jenige es auch darf. Schutz würde hier nur ein Kennwort bieten, dass für das Sparbuch vereinbart wurde.
Am besten Du gehst mit Deinen Eltern in die Filiale und klärst mal ab, wie das Sparbuch angelegt wurde und ob es nicht eine sinnvollere Anlage gibt bzw. ein Sparbuch direkt auf Deinen Namen anzulegen, ehe noch was gemacht wird, was von Euch gar nicht so gewünscht war.
Die IBAN (Abkürzung für: International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer des Kunden.
Die IBAN setzt sich wie folgt zusammen:
DE: 2-stelliger Ländercode für Deutschland
xx: 2-stellige Prüfziffer
nnnn nnnn: 8-stellige Bankleitzahl in Deutschland
nnnn nnnn nn: 10-stellige Kontonummer, ggf. mit Nullstellen aufgefüllt
Allein zu googlen bringt daher nur die halbe Miete...
Gibt doch mal bei der Internetadresse Deiner Bank im Suchfeld "IBAN" ein und schau, was Deine Bank dazu sagt, wo Du Deine finden kannst.
Es gibt die Ikea Family Card und die Ikea Family Bezahlcard.
Mit der 1. bekommt man z.B. Gratis-Kaffee bei Ikea und darf Vergünstigungen auf ausgewählte immer wieder neue Angebote bei Ikea in Anspruch nehmen.
Die Ikea Family Bezahlcard muss man beantragen und ist ein Rahmenkredit bei der Ikano Bank. Der Rahmen wird, je nach Bonität vorher festgelegt und auch die Rückzahlmöglichkeit: in einer Summe oder in Raten (z.B. Kreditrahmen 500 Eur und monatlich in 50 Eur Raten abbezahlbar).
Und mit dieser Karte kann man eben auch unter anderem bei Deichmann, H und M, Saturn und Media Markt einkaufen.
Alle Einkäufe gehen dann auf den Kredirahmen, den Du mit Deinen monatlichen Raten abzahlst.
Das sind die die zwei Ikea-Karten im groben Überblick.