Hallo,

ich habe da mal eine Frage: am 16. November 2017 wurde der linke Frontscheinwerfer meines Autos ausgetauscht, weil er defekt war (Bi-Xenon, automatisch Ab-Aufblenden, mitlenkend). Dies geschah mittels einer Händlergarantie. Nun ist derselbe Scheinwerfer nach nicht mal 3 Monaten wieder derfekt (gleiche Symptome). Meine Werkstatt behauptet nun, ich müsste den neuen Schweinwerfer bezahlen, weil ich bereits den jetzigen (defekten) Scheinwerfer auf Garantie erhalten habe. Kann das sein?