Moin moin!

Ich habe zum 1. 9. eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit begonnen. Jetzt habe ich das Problem, dass gestern eine Verurteilung wegen Erschleichung von Dienstleistungen ( Hatte zwei mal keinen Fahrausweis) in den Briefkasten geflattert ist. Habe natürlich direkt meinen Chef darüber informiert und der war natürlich nicht erfreut, meinte aber dass das Ordungsamt deswegen keinen Stress machen dürfte... So weit so gut... Jetzt wollte ich bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ratenzahlung stellen und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die Ausbildung angeben soll, weil ich Angst habe, dass die da jetzt Stress machen könnten...

Jetzt die Frage: Kann die Staatsanwaltschaft mir jetzt die Ausbildung in irgendeiner weise untersagen, wenn ich angebe, als was ich diese mache oder ist denen das auf gut deutsch gesagt sch**ß egal?