Hallo zusammen,

ich habe 2017 in Bayern eine Abendschule besucht und dadurch die Fachhochschulreife erlangt. Daraufhin habe ich ein Bachelorstudium begonnen, welches ich dieses Jahr abgeschlossen habe. Während meines Studiums habe ich die Rechtswissenschaften für mich entdeckt und möchte gerne Jura studieren. Grundsätzlich steht als Zulassungsvoraussetzung bei verschiedenen Universitäten das allgemeine Abitur. Meines Erachtens habe ich durch meinen Bachelorabschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erreicht und ich bin damit befähigt an einer Universität zu studieren. Allerdings wurde mir bei einigen Universitäten nun dargelegt, dass ich mich nicht bewerben kann, da für das Zulassungsverfahren die Abschlussnote des allgemeinen Abiturs zugrundegelegt wird und ich dieses defacto ja nicht besitze. Da Jura wirklich mein Traum ist, wäre ich sogar bereit extern an den Abiturprüfungen für das allgemeine Abitur teilzunehmen (2. Fremdsprache beherrsche ich). Hier wiederrum bekam ich in Bayern eine Ablehnung von der zuständigen Stelle mit der Begründung, dass ich ja bereits eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitze und ein allgemeines Abitur dadurch nicht mehr geschrieben werden kann. Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen? Das kann doch nicht sein, dass man sich durch die Fachhochschulreife über den dritten Bildungsweg sämtliche Chancen auf ein universitäres Studium mit NC verbaut, zumal ich ja nicht mal die Möglichkeit habe das allgemeine Abitur nach meinem Bachelor nachzuholen.