Wie üblich haben auch wir einen Steinmetz zu Rate gezogen der uns bei der Gestaltung des Urnen-Wahlgrabes behilflich sein sollte. Nachdem wir uns einig waren beantragte unser Steinmetz eine Genehmigung für die Ausführung. Der Antrag wurde gestellt und ordnungsgemäß genehmigt. 2 Monate nach Ausführung kommt nun das Friedhofsamt und teilt uns mit, dass sie etwas übersehen haben und die Grabstätte nun geändert werden muss. Grabmal muss nun die doppelte Stärke haben etc. Müssen wir uns das gefallen lassen?