Ich besitzte einen Fondsdepot der mal einen Wert von ca. 4000€ besaß als ich anfangen musste Hartz 4 zu beziehen. Das war auch soweit in Ordnung da es noch unter dem war was ich besitzen konnte. Doch dann wurde der Fond aufgelöst und der Gewinn wird alles halbe Jahr, als eine Ausschüttung ausgezahlt und damit aufgelöst. Nun habe ich fürs letzte Jahr ca. 500€ Ausschüttung bekommen und der Wert dieser Anlage ist aber um 1000€ gesunken. Somit habe ich 500 € verlust gemacht. Aber das Amt will das troztdem zum größten Teil anrechnen, als Einkommen. Dürfen sie das? Das würde ja heißen das ich bis zur vollständigen auflösung ende des Jahres 2000€ verlust hatte und 2000€ nur Ausbezahlt bekommen habe, wovon das Amt mir fast alles abnimmt. Dann hätte ich den Fond gleich dem Amt schenken können, weil ich von dem Geld nichts mehr habe für die Zukunft und ich es nicht mehr neu irgendwie Anlegen kann. Hätte ich Gewinn gemacht, hätte ich das ja verstanden, was jedoch nicht der Fall war.
Anrechnung auf Hartz 4
Geldanlage,
Fonds,
Hartz IV
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