So. Ich hab die ganz offizelle Antwort vom zuständigen Bistum.

Die Änderungen des Taufscheines ist natürlich möglich und es muss auch geändert werden. Solange man die gültige Geburtsurkunde vom Standesamt vorlegt. Damit wird der Taufschein der Geburtsurkunde angepasst. Was zum Zeitpunkt der Taufe war, ist völlig egal. Da der Taufname ja dennoch bleibt und nichts mit Familiennamen ect zu tun hat.

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Aber rechtlich bin ich keine geborene Musterfrau sonder geborene Mustermann. Dieser Name steht überall als Mädchenname. Nur in dieser blöden Kirche soll es anders sein?!?!?!

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Mmh, dass wissen wir Frauen auch nicht. ;) Es ist einfach so.

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Das Zeugnis wird immer von der Gemeinde ausgestellt wo man wohnt. Und wie gesagt der Arbeitgeber möchte dies. Wegen Taufe, etc., Kirchenaustritt, andere weltlichen Verstößen usw. Nun ist eben die Frage, was alles im Taufschein steht.

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