Hallo zusammen,

ich bin derzeit noch Tarifangestellter im öffentlichen Dienst und arbeite in der Justiz.

Demnächst werde ich verbeamtet und komme in die Besoldungsgruppe A9. Derzeit bin ich in die E9 mit der Erfahrungsstufe 4 eingruppiert.

Nun die Frage: Nehme ich die Erfahrungsstufe 4 mit? Oder beginne ich wieder mit der 1? Die Arbeit bleibt genau die gleiche.

Vielen Dank!

Gruß Daniel