Wie sieht es rechtlich aus, wenn ersteigerter Artikel vom Käufer, 1. nicht bezahlt wird, 2. nicht abgeholt wird. Den Artikel wurde am 13.12.2014 ersteigert, er, die Person, wurde mehrmals angeschrieben über eBay, zuletzt am o6.01.2015 per Einschreiben, da ich die Adresse von eBay erhalten habe. Ich habe Ihn eine frist gesetzt zum 13.01.2015 sonst werde ich eine Firma beauftragen den Gegenstand, ca. 120 Kg. schwer, abzu holen und auf seine Kosten zu transportieren. Was ist Eure Meinung zu diesem Thema. Ich bin Privatperson, bei eBay auch Selbstabholung und ca. Gewicht von 120 kg angegeben. altertrucker