Hallo,

vor einigen Tagen ist mir jemand bein einparken reingefahren, nun habe ich ein gutachten erstellen lassen, da die objektivität eines Gutachters einer Gegnerischen Versicherung, so finde ich, in frage gestellt werden kann habe ich nun einen eigenen unabhängigen Gutachter mit einbezogen (erstgutachten) nun, frage ich mich wer die Kosten für das Gutachten trägt?

Muss ich sie bezahlen oder übernimmt diese die gegnerische Versicherung?

  1. Frage: Kann ich die Werkstatt für die Reparatur selbst wählen? Was ist wenn ich mich kurzfristig umentscheide?

MFG