Hallo Leute,

ich wohne seit März in einer Wohnung zur Zwischenmiete. Den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt die Hauptmieterin. Es gibt also ein Beitragskonto für die Wohnung und es wird monatlich gezahlt und auch in der Vergangenheit immer gezahlt. Im April habe ich ein Schreiben erhalten, dass ein neues Beitragskonto angemeldet wurde und ich rückwirkend ab Januar 2013 für diese Wohnung zahlen soll.

Ich habe den Fall dargelegt und erklärt, dass für die Wohnung bereits ein Konto besteht. Meine Argumentation wurde auch anerkannt: Das Beitragskonto wurde abgemeldet und ich muss künftig keine Beiträge für die Wohnung zahlen. Allerdings soll ich laut Schreiben trotzdem von Januar 2013 – April 2014 alle Beiträge für diese Wohnung zahlen, obwohl ich dort noch gar nicht gelebt habe und für die Wohnung immer ein Beitragskonto existiert hat.

Begründung: Eine rückwirkende Abmeldung sei nicht möglich???

Ist das rechtens?