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....ist das schon häufiger passiert, wenn nein, dann wird dich das Amt kaum direkt zum Führen eines Fahrtenbuchs verdonnern, das bedeutet nämlich auch für die Behörden einiges an Aufwand.
In Deinem Fall liegt alles sogar noch mehr zu Deinem Vorteil;
Du hast ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil Du durch Deine Aussage Dich oder Verwandte belasten würdest.
Ganz abgesehen davon, dass aus dem Bild nicht deutlich erkennbar ist wer da gerade fährt.
Also den Anhörungsbogen mit Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht unausgefüllt zurückschicken.
Das hat zur Folge, dass, falls die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht deutlich zu hoch war, das Verfahren wegen "Verjährung" 3 Monate (und einen Tag) nach dem "Vorfall" eingestellt werden muss.