Das entsprechende Sparbuch ist im Besitz des Vermieters. Der Mieter ist bereits ausgezogen, behauptet aber, dass er das Losungswort vergessen hat. Vereinbarte Treffen hat der Mieter bereits platzen lassen. Ausgestellt ist es lediglich auf dessen Vornamen.

Wie kommt der Vermieter an das ihm zustehende Geld? Eine Kraftloserklärung wäre ja in diesem Fall vermutlich auch nicht zielführend, oder? Müsste der Vermieter die Mietkaution bzw. das Losungswort einklagen?

Zur Ergänzung: Österreichisches Recht ist maßgeblich