![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/3_nmmslarge.png?v=1438863662000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Also manche Antworten hier finde ich ja recht anmaßend. Bevor man so selbstsicher mit einer Antwort um sich wirft, sollte man sich doch bitte über geltendes Recht informieren. Und da sieht es nunmal so aus, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter ein berechtigtes Interesse darlegen müssen, warum der Hund erlaubt/verboten wird.
Der Vermieter kann nicht pauschal Hunde ablehnen, er muss immer im Einzelfall gute Gründe für eine Ablehnung vortragen, nach welchen dann individuell entschieden werden kann, ob das Interesse des Mieters überwiegt oder nicht.