hier auf gutefrage.net ist immer wieder von einer nichtweiterleitung der miete vom arbeitslosengeld 2 die rede: 

die leistungen für unterkunft und heizung werden dir gegenüber bewilligt und auf wunsch an dich überwiesen. du bist selbst verantwortlich (sgb) dass die miete an den vermieter durch dich weitergeleitet wird. solltest du es nicht tun: 

= kannst du nicht sanktioniert werden, weil wenn dass öfters vorkommt, das jobcenter die miete nur noch direkt an den vermieter überweist. du bekommst in einem solchen fall, vorher einen anhörungsbogen wo du dich zu dem vorwurf der nichtweiterleitung äußern kannst. sollte gegen dich entschieden werden, so bekommt der vermieter ab sofort die miete auf sein konto überwiesen.

= du machst dich nicht der unterschlagung oder des betrugs strafbar, weil die miete dir gegenüber bewilligt worden ist, nicht gegenüber dem vermieter. du würdest dich nur strafbar machen, wenn du falsche angaben gegenüber dem jobcenter angibst, zum beispiel deinen mietvertrag fälschen würdest oder wirklich über einige monate oder jahre hinweg die miete nicht weiterleiten würdest. dann müsstest du aber schon eine offensichtliche betrugsabsicht haben. 

= festgehalten, wenn du also 2 oder drei mal die miete nicht an deinen vermieter weiterleitest und das jobcenter davon erstmal nichts mitbekommt, passiert dir außer einer fristlosen kündigung deiner wohnung überhaupt nichts. wenn das jobcenter es mitbekommen sollte, wird die miete direkt an deinen vermieter überwiesen. 

ps: es gibt bis jetzt kein urteil, was eine nichtweiterleitung an den vermieter, besonders wenn es sich nur um zwei oder drei mal handelt unter strafe stellt!

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