Wenn ich beim Getränkemarkt Eine Bierkiste mitnehme und Pfand darauf zahle, wird diese dann mein Eigentum, oder verbleibt sie Eigentum der Brauerei? Bei Flaschen ist es ja z.B. so, dass wenn es keine unikatflaschen sind (herstellerspezifische sondermodelle) sondern Standardform, dann werde ich durch den Kauf Eigentümer der Flasche und habe eigentlich nur eine Rückkaufgarantie (im Pfandwert).

Wie ist das aber mit den Bierkisten. Diese sind ja irgendwie genormt und doch herstellerspezifisch?