Ich habe vor zwei Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft. Jetzt habe ich ein paar Schaden am Motor entdeckt. (Das Auto stand fast 2 Wochen in der Garage wegen Zulassung). Ich bin nur 2 Tage gefahren.

Im Kaufvertrag hat der Händler aber diesen Satz reingeschrieben "Durch eine Preisminderung verzichtet der Käufer auf die gesetzliche Gewährleistung" Darf er sowas machen? Geht das? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld bekommen? Ich wurde erst das Auto in die Werkstatt bringen und fragen was die Reparatur kostet...