Ich bin bei einer Sportgemeinschaft seit 2011 angemeldet. Meine Aktivität im Verein kann man bis zum Februar bzw. März 2013 nachweisen, weil zu diesem Zeitpunkt die Mannschaft (Basketball) aufgelöst wurde.

Mir bzw. meinem Vater, wurden die entsprechenden Beiträge vom Konto abgezogen. Jedoch auch nach meiner Aktivität im Verein. Das bedeutet, dass auch der Jahresbeitrag vom Jahr 2014 auch abgezogen wurde.

Ich bzw. mein Vater haben nun 2 Abbuchungen erhalten. Die erste war für den Hauptverein (36 Euro)(am 03.02.14) und die zweite für die Basketball-Abteilung (48 Euro)(am 03.03.14). Ich habe, als ich den ersten Teil abgebucht bekommen habe, mich sofort an die Mitgliederverwaltung gemeldet und gesagt, dass ich meine Mitgliedschaft kündigen möchte. Die Dame hat mir auch eine Bestätigung gesendet. Das war damit erledigt, jedoch will ich aber die Beiträge für das Jahr 2014 jetzt zurückbuchen! Ich finde es dreist von der Verwaltung, dass sie auch wenn das Mitglied nicht aktiv ist, sein Geld haben wollen.

Ist es möglich, die Beträge bei der Bank zurückzubuchen (ist eine SEPA-Lastschrift gewesen, heißt also, ich habe laut der Webseite meiner Bank, 8 Wochen Zeit das Geld zurückzuverlangen)? Und werde ich die Beträge bezahlen müssen, weil ich die Kündigungsfrist versäumt habe oder wird das einfach vergessen?

Ich werde morgen zur Bank gehen und die Beträge zurückbuchen.

Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche Antworten.