Hallo, ich bin einer von drei Mietern in einer WG (3 Zi/ Kü/Bad).

In meinem Mietvertrag steht, dass meine Mietfläche (41m/2) aus den 23m/2 meines Wohn-/Schlafzimmers und einem Drittel der Fläche, also 18m/2 besteht.

Nun ist es so, dass unser Vermieter grundsätzlich unangemeldet die Wohnung betritt, zwischen 21 und 0 Uhr, sowohl während der Woche, als auch sonntags. Sowohl ich, als auch meine Mitbewohner sind berufstätig und daher ziemlich genervt von diesen Besuchen, manchmal bis zu 3-4 Mal in der Woche. Jedes Mal klopft er dann so lange an einer unserer Türen, bis dann jemand von uns auf macht.

Obwohl wir ihn mehrmals dies zu unterlassen, tut er dies weiterhin. Sogar sonntags lässt er sich nicht davon abhalten, nach Belieben aufzutauchen egal ob man gerade Besuch hat oder nicht.

Jedes Mal kommt von ihm nur die Aussage, er habe das Recht die Wohnung zu betreten wann und so oft er will, da Küche und Bad Gemeinschaftsräume seien und nur unsere jeweiligen Wohn/Schlafzimmer privater Bereich sei, wo wir über den Zutritt entscheiden können.

Nun ist meine Frage: Da Küche und Bad jeweils zu einem Drittel in unseren Mietverträgen zur Mietfläche gehoeren, obliegt es doch mir, bzw. uns Mietern zu entscheiden wer unsere betreten darf und wer nicht. Ausgenommen in Notfällen, wie Rohrbruch, etc.

Oder liege ich da falsch? Es gab bisher noch einen Notfall, oder irgend einen triftigen Grund, der auch nur einen dieser Zutritte seitens des Vermieters erforderlich gemacht hätte.

Sicherlich fragen Sie sich, warum wir nicht schon längst ausgezogen sind... Wir uns nämlich uns schon öfter. Jedoch hier ist Wohnraum äusserst knapp oder unbezahlbar. Und da diese Wohnung sehr nah an unserer Arbeitsstelle liegt, erspart uns dies täglich ca. 1-1,5 Stunden Autofahrt und einige Liter Benzin gegenüber den freien Wohnungen unserer Preisklasse.

Ich wäre also sehr dankbar zu erfahren, ob wir dem Vermieter jetzt rechtlich den Zutritt untersagen koennen, oder er so weiter machen kann.

Also dann...

MFG 

Tom