Hallo, hätte eine Frage zu dem Artikel 48, in dem dem Reichspräsidenten gewährt wird, die Grundrechte außer Kraft zu setzen etc, bei einer Störung des öffentlichen Friedens.
Sehe den Artikel als komplett negativ, aber gibt es noch positive Seiten daran? Während einem Krieg oder so? Wäre nett, wenn ihr mir schnellstmöglichst sagen könntet, was die Pro- Seiten davon sind, Danke im Vorraus.