Ich habe den Antrag auf Einbürgerung gestellt. Ich habe einen estnischen Pass, welchen ich 1997 bekommen habe (geboren 1989 in Estland). Meine Eltern haben in Estland gewohnt, hatten sowjetische Pässe und haben jeweils 94 und 93 die estnischen Pässe bekommen. Damals durfte man sich nur für einen Pass entscheiden: entweder den russischen oder den estnischen. Ich hatte von 1989 bis 1997 hatte den sowjetischen Pass, danach habe ich den estnischen bekommen.

In meiner Geburtsurkunde steht, dass die Nationalität von beiden Eltern russisch ist. 

Die Behörde will, dass ich nachweise, dass ich keinen russischen Pass besitze.

Die Russische Botschaft meinte: sie können mir nur ein Schreiben geben, wo stehen wird, dass sie nicht bestätigen können, dass ich einen russischen Pass habe. Das reicht aber nicht, die Behörde möchte die Formulierung, dass "wir bestätigen, dass sie keinen russischen Pass hat".

Die Behörde meinte auch, dass die Nachweise, dass bei der Unabhängigkeitserklärung von Estland meine Eltern sich beide für die estnische Staatsangehörigkeit entschieden haben, ausreichen würde. Das habe ich vorgelegt, und jetzt ist die Aussage: 

"Die Eltern sind 1993 bzw. 1994 eingebürgert worden. Dies stellt jedoch keinen Nachweis darüber dar, dass Sie von Ihren Eltern nicht die russische Staatsangehörigkeit mit Geburt (also lange vor der Einbürgerung Ihrer Eltern) erworben haben könnten."

Vor 1991 gabs solche Staaten wie Russland, Estland und der Ukraine nicht. Es gab nur sowjetische Staatsangehörigkeit, die auch alle, inklusive meiner Eltern, damals hatten.

Weiss jemand wie ich nachweise, dass ich keinen russischen Pass habe?