Vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Nach Rücksprache mit verschiedenen Leuten sowie ein kurzes zu Rate ziehen eines Anwalts für Kunstrecht, denke ich, dass es durchaus erlaubt sein kann, Marken in einem Kunstwerk (Gemälde) abzubilden wenn:

  1. der Ruf der Marke nicht darunter leidet, beschädigt oder beschmutzt wird
  2. die Kunst im Vordergrund steht (danke GerdausBerlin)
  3. der Künstler nicht mit dem Markennamen wirbt ("Yve Sankt Lorenz-Gemälde")

Bei Fotografie könnte es schon anders aussehen, weil viele Fotos der Werbung dienen und dort die Abgrenzung zur "Kunst" schwieriger ist.

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