Hallo,
es gibt 2 Öffnungen um auf das Privatgrundstück zu kommen, wo andere Autos parken (vermutlich Hauseigentümer, der für seine Mieter das Privatgrundstück anbietet.
Mir ist klar, dass man in Ein- und Ausfahrten nicht versperren darf. Darf bei der roten markierten Stelle parken?
Oder gilt das P mit den Pfeil NUR bis zur "Ein/Ausfahrt" und im roten markierten Bereich darf ich nicht parken?
Links ist absolutes Halte- und Parkverbot.
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