Hallo,

ich habe ein paar banale Fragen..

Ist es gestattet, dass ein bevollmächtigter Schornsteinfeger mir drohte, dass wenn ich Ihn nicht rein lassen würde, er einen Bescheid von der Kreisverwaltung bekäme ?
( heisst ja dann schliesslich, dass er für den Staat arbeitet)

Um Stress zu vermeiden liess ich den Schornsteinfeger in das Haus....die Besichtigung war wie folgt, war in jedem Raum wo der Schornstein verlief, klopfte an die Verputzten Wände und war auf dem Dachgeschoss! Also eine Sache von ca. 10 min.

Im Anschluss bekomme ich dann eine Rechnung erstellt ( die Rechnung ist nicht von der Kreisverwaltung, sonder auf dem Namen des Schornsteinfegers ), die einen Betrag in Höhe von 130 Euro beinhaltet, also meine eigentliche Frage, wie kann das gehn bzw. er drohte mir vorher mit der Kreisverwaltung, wieso ist dann die Rechnung auf seinem Namen?

Falls es dazu gesetzte gibt oder jemand sich auskennt, danke im Voraus !!