Wenn mann sich als Eigentümer auf das Grundstück der Wohneigentümergemeinschaft eine Hütte stellt und sich 5 Jahre kein anderer Eigentümer darüber beschwert und alle Eigentümer dies stillschweigend dulden, kann mann dann nach 6 Jahren die Beseitigung dieser Hütte verlangen? Gibt es da eine Art Gewohnheitsrecht? Wie ist die Verjährungsfrist bei Gemeinschaftseigentum?