Ein Gebäude soll zwecks Aufhebung der Eigentümergemeinschaft zwangsversteigert werden. Auf dem Gebäudedach befindet sich eine Photovoltaikanlage, die aber einem der Beteiligten zu 100% alleine gehört. Ist diese im Sachverständigengutachten (Verkehrswertschätzung) des Vollstreckungsgerichts zu berücksichtigen oder nicht. Ein schriftlicher Mietvertrag über die Anmietung der Dachfläche existiert nicht, ist aber bereits seit 12 Jahren so geregelt.