Die Tilgung aus dem Bundeszentralregister folgt dem Gedanken, dass der Mensch ein Recht auf einen Neuanfang hat. Da dem Entzug der Fahrerlaubnis immer eine Straftat vorausgegangen sein muss, wird dieser Gedanke doch völlig unterlaufen, wenn ich den Entzug der Fahrerlaubnis auch noch nach der Tilgung aus dem Bundeszentralregister angeben muss, da zwangsläufig eine Straftat daraus abzuleiten ist. Habe ich also das recht, den Entzug der Fahrerlaubnis zu verschweigen?