guten abend, ich habe eine frage zu meinem offenen haftbefehl. und zwar besteht dieser seit cirka zwei wochen. ich bin gerade auf bewährung(zwei jahre ausgesetzt auf drei),davon hab ich schon eineinhalb hinter mir. bis jetzt hab ich mir nichts zu schulden kommen lassen,doch vor zwei wochen rief mich die polizei an und meinte,dass halt ein offer hb besteht. am telefon wollte mir der beamte den grund dafür nicht nennen. es können aber nur zwei gründe dafür in frage kommen,das nicht abgeben meiner dna gegen vorladung,oder das fahren ohne gültige fahrerlaubniss. jetzt wollte ich gerne wissen,wie es aussieht,wenn ich einen neuen arbeitsplatz bekomme. denn ich bin zwar gemeldet,lebe aber 80 km davon entfernt. das mich die polizei dort schon gesucht hat,wurde mir mitgeteilt. wenn ich jetzt allerdings hier die arbeitsstelle antrete und auch angemeldet werde(nur am arbeitsplatz,nicht wohnhaft),könnte da die möglichkeit bestehen,dass die polizei dies mitbekommt und deswegen auch eine festnahme überraschend an diesem arbeitsplatz möglich ist? vielen dank im voraus für eine antwort. mfg