Hallo,

vielleicht kann mir einer mit einer genauen Rechtsgrundlage helfen.

Mein ehemaliger Vermieter möchte eine Nachzahlung von der Nebenkostenabrechnung von 2021 erhalten.

Jedoch wurde mir die Abrechnung erst im April 2023 per E-mail übersandt.

Der Vermieter gibt an, er habe die Nebenkostenabrechnung fristgerecht im November 2022 an mich per Email gesendet, jedoch an eine Email Adresse die ich nicht mehr benutze. (Diese wurde gehackt und dies wurde auch bei der Polizei beanzeigt)

Meiner Meinung nach, hätte er mir die Nebenkostenabrechnung per Post übermitteln müssen, um die Frist einzuhalten.