Hallo, ich würde gern wissen, ob bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht in einer Familiensache (Sorgerecht/Umgangsrecht), bei der ein Protokoll erstellt wurde, der Beschluss des Richters ergehen kann, bevor alle !!! Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit hatten, das Protokoll (welches vor Fehlern strotzt und korrigiert werden muss) zu lesen. Das Protokoll der Verhandlung kam ca. 3 Wochen nach der Beschlussfassunf und ist wie gesagt, sehr fehlerhaft, falsche Namen, fehlende Aussagen, Punkte, wenn etwas fehlt, usw.