Wegen Drogenkonsum darf Dir die ARFE kein Geld kürzen. Sie darf nur kürzen, wenn Du Deinen Verpflichtungen nicht nachkommst. D.h. Du hast die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere auch. Ein Drogentest ist unzulässig. Aber beim Amtsarzt kommt dies eh heraus, da man einen Urintest abgeben muss. Dieser dient eigentlich anderen Zwecken. Man kann auch versehentlich einen Schritt bei der Untersuchung weiter gehen. Dann hat man diesen Test. Wenn einer Drogenabhängig ist, kann er doch ruhig sagen. Dies kommt ja eh einmal so hinter der Türe heraus. Es gibt Jobs bei Vermittlungen, wo es besser ist, man ist Clean. Bei anderen Vermittlungen im Job ist es egal, ob man was intus hat. Auch Alkoholkonsum und Nikotinabhängige (starke Kettenraucher) gelten ebenso in der Kategorie Drogenkonsum. Wenn einer jeden Tag blau ist, den kann man nicht im Publikumsverkehr stecken. Es reicht höchsten für Flaschen einsortieren (Leergut) hinter dem Flaschenautomaten. Wenn einer aller 5 Minuten rauchen muss, der wäre als Koch ungeeignet. Maximal als Straßenfeger, kann er gleich seine Kippen mit weg fegen. Wenn einer andere Drogen (Kiff etc.) nimmt, wäre er bestimmt an Jobs mit rotierenden Teilen (Maschinen) ungeeignet. Drogentest oder Mitteilung von Drogen, hat nicht mit einer Kürzung zu tun, solange man seine Pflichten nach kommt.

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