Meim Problem ist, ich werd um meinen 18ten Geburstag nicht zu Hause sein und es wäre schon gut, dass ich alleine fahren könnte, da auch keiner meiner eingetragenen Begleiter dabei ist. Kann ich also mit der Prüfungsbescheinigung alleine fahren?

Auf der Rückseite der Bescheinigung steht:

Gem § 48a Abs.2 darf von der Prüfungsbescheinigung nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber (...) von einer Person (...) gegleitet wird. Diese Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 18. Lebensjahr vollendet hat.

wie habe ich das zu verstehen?