Hallo,

ist es rechtens wenn ein AG Weihnachtgeld nur an Mitarbeiter mit sog. "Altverträgen" zahlt?

Dh. alle Mitarbeiter die nach einem bestimmten Zeitpunkt (ca 2008) eingestellt wurden erhalten kein Weihnachtsgeld. Im Arbeitsvertrag ist vermerkt das es freiwillig zahlungen sind, wenn es welche geben sollte.

Greift hier der Grundsatz der Gleichbehandlung? bzw kann hat man als "neuer" Mitarbeiter Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ändert sich die Sachlage wenn im AV keine Regelung getroffen ist?

Vielen Dank

Grüße absty