Angenommen, deine Ärztin weiß das. Welche Konsequenzen hätte das?
Naja, ehrlich gesagt würde ich in deiner Situation eh mit 18 von zuhause weglaufen.
Angenommen, deine Ärztin weiß das. Welche Konsequenzen hätte das?
Naja, ehrlich gesagt würde ich in deiner Situation eh mit 18 von zuhause weglaufen.
Ich glaube ab 3, nochwas Promille bist du straf-unmündig. Weiß jetzt aber nicht ob das auch für minder schwere Delikte wie Beleidigung gilt.
Aber mal ehrlich: wenn ich jeden anzeige, der mich beleidigt, hätt ich zig Prozesse laufen. Warum sollte man das machen? Zurück beleidigen und fertig.
In der Klausur keine. In der Klausur werden aber auch vorher alle technischen Geräte abgelegt. Wenn doch wer schummelt, gibts halt ne 6.