Hallo,

folgender Fall:

Der AG im öffentlichen Dienst (TV-L, Uni) wird gewechselt von einem Bundesland in ein anderes. Der neue AG möchte meine schriftliche Zustimmung, das er die Akte beim alten AG erhält.

Problem: in der PA ist noch ein Fall ungeklärt, aber bereis in der Akte vermerkt, und nicht abgeschlossen. Mithilfe des Personalrates wurde jetzt zur Entfernung des Schriftverkehrs aufgefordert, solange die Sache nicht abschliessend geklärt ist. Hier muss ich noch warten was sich tut.

Frage: ist der neue AG, da in einem anderen Bundesland überhaupt berechtigt die Akte einzufordern, da ja eigentlich das Bundesland der AG ist. Oder tut das im ÖD nichts zur Sache.

Was könnte passieren wenn ich die Aktenfreigabe verweigere?

Und: selbst wenn ich der Aktenfreigabe zustimme. Informiert das neue Personalamt unweigerlich meinen neuen Vorgestzten (Professor) oder nicht? Könnte das Personalamt meine Einstellung verweigern, obwohl der neue Prof mich haben möchte?

Kurze Zusatzinfo: ich wurde nicht gekündigt. Unterlag lange Zeit Mobbing und wurde anhand von an den Haaren herbeigezogenen Dingen aktenkundig Ermahnt. Stellungnahmen meinerseits sind zwar auch in der Akte, jedoch sieht es generell natürlich nicht toll aus.

Danke für Antworten....