Hallo,

ich arbeite jetzt seit zwei Wochen auf geringfügige Basis, möchte aber nicht weiter dort arbeiten. Jetzt ist aber schon der 18te, heißt ich kann meine Kündigung erst am Ende des Monats abschicken? Muss ich danach noch arbeiten gehen, die vollen zwei Wochen?

In dem Vertrag den ich unterschrieben habe steht im Einsatz Zeitraum nur 08.11.2021 - 28.11.2021drinnen, heisst wenn ich kein anderen Vertrag unterschreiben doch das ich garnicht mehr angestellt bin?

Und was würden die von mir denken wenn ich schon direkt nach einem Monat kündige. Wird das dann nicht unangenehm wenn ich noch diese zwei Wochen arbeite?

Das steht in meinem Vertrag zum Thema Kündigung:

(1)Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten.

(2) Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Jede fristlos ausgesprochene außerordentliche Kündigung gilt immer als zugleich hilfsweise ordentlich ausgesprochene Kündigung. Jede nicht die Frist wahrende ordentliche Kündigung gilt immer zugleich als zum nächstzulässigen Termin ausgesprochene Kündigung.

(4) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, und dann mit Ablauf des Monats, in dem die gesetzliche Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht wird oder der/die Arbeitnehmer/in eine anderweitige Rente, wie Z. B. Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente, erhält.

(5) Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.