Hallo,
ich beschäftige mich als Hobby-fotograf mit den Gedanken mich selbständig zu machen. Vorallem möchte ich wissen, ob man als Freiberfler und als Gewerbtreibender dieser Tätigkeit nachgehen sollte und was zu beachten ist.
Ich habe zu dieser Frage viel im Internet recherchiert und bin auf sehr gegensätzliche Behauptungen und Antworten gestossen, deshalb möchte gerne noch in diesem Forum nachfragen, was Ihr darüber wisst. Wichtige Punkte sind die Berufbezeichnung, Firmierung, welche Dienstleitung darf ich anbieten und ob Werbung zulässig ist.
Ich konnte z.B. in vielen Internet-Seiten entnehmen, dass seit 2004 die Berufbezeichnung nicht mehr geschützt ist und sich jeder, ohne Ausbildung bzw Studium, Fotograf nennen darf und sogar Passbilder, Portraits und Hochzeitsfotos machen darf, was vor 2004 nur gelernten Fotografen vorbehalten war. Vor der Reform in 2004 durfte man sich z.B. nur Fotodesigner, Bildermacher usw nennen. Leider gibt es viele Meinung die immernoch behaupten, dass man ohne Ausbildung bzw Studium sich nach wie vor nicht Fotograf nennen darf. In manchen Foren ist sogar davon die Rede, dass man sich als "ungelernter" erst beim Handwerkkammer eintragen lassen muss, um die Erlaubnis zu bekommen.
Wie ist denn die wirkliche Rechtslage und was darf man als "ungelernter" und was nicht?