Zur Sache: Mein Verlobter wurde 2 J & 9 M wegen BtM verurteilt; Ersttäter und nicht vorbestraft. Die U-Haft und Anfangszeit (bereits 8Monate) saß er in einer JVA & wurde vor kurzen übergangsweise verlegt, kämpft dafür wieder in die AnfangsJVA zu kommen u.a wegen den sozialen Bindungen. Zu der Person: doppelte Staatsbürgerschaft (Fluchtgefahr evtl nicht GANZ ausgeschlossen) aber auch eine studierende dt Verlobte (soz. Bindungen), die ihn immer besucht hat. Er hat sich in der JVA gut geführt, nie Ärger gehabt, sich um Arbeit bemüht, auch lange gearbeitet.
Natürlich vermisse ich ihn sehr & würde ihn gerne auch wieder ohne Aufsicht & VOR den Gefängnismauern sehen. Habe mich online mal schlau gemacht, meine Vorstellungen sind jedoch noch sehr sehr verschwommen, deshalb meine Fragen: 1) Hat jeder Gefangene das Recht auf Ausgang bzw. Hafturlaub (& kann das auch "frei" nutzen) oder gibt es das nur zu bestimmten Anlässen zB Beerdigung? 2) Ab wann gibt es Aussicht auf Ausgang bzw. Hafturlaub (Regelungen wie lange man von der Strafzeit abgesessen haben muss bzw. lange man noch zu sitzen hat)? 3) Muss man dafür einen Antrag stellen? Und entspricht es eher Ausnahmefällen, dass so etwas bewilligt wird, oder kann ich mir Hoffnung machen, ihn bald mal (auch wenn nur für ein paar Stunden) in "Freiheit" zu sehen? 4) Wie wahrscheinlich ist die Halbstrafe? Ich hoffe ihr könnt mir helfen