Im November 2020 habe ich von einem Elektrofachbetrieb in meinem Garten Stromkabel und Außensteckdosen verlegen lassen. Jetzt habe ich da dauerhaft einen Kurzschluss. Alle angeschlossenen Geräte habe ich entfernt, der Kurzschluss bleibt. Meine Frage ist, ob es sich bei dieser Installation um eine Handwerkerleistung an einem Bauwerk (= 4 Jahre Gewährleistung) oder um eine andere Handwerkerleistung mit nur 2 Jahren Gewährleistung handelt.