Hallo, wir haben von der Stadt ein Grundstück gepachtet, das als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist. Auf dem Grundstück (Weide) wollen wir gern Zwergziegen halten. Diese benötigen einen Unterstand, daher haben wir uns einen Viehanhänger zu gelegt und umgebaut. Kann ich diesen mobilen Anhänger auf der Weide nutzen oder zählt dieser zu einer baulichen Anlage? Eine bauliche Anlage dürfen wir laut Vertrag nicht errichten. Wie lässt sich der Begriff bauliche Anlage definieren? Danke euch schon im voraus für eure Beantwortung. Viele Grüße