Hallo, ich habe vor Jahren ein Haus von meinen Eltern überschrieben bekommen. Nachdem es jahrelang vermietet war, bin jetzt ich in das Haus eingezogen. Mein Vater (Mutter bereits gestorben) möchte nun einen Mietvetrag abschließen. 1. Darf er an den Eigentümer vermieten? 2. Wer übernimmt die Kosten für evtl. anfallende Reparaturen am Haus? Das möchte mein Vater nämlich nicht. 3. Wer zahlt z.B. Einen neuen Kühlschrank in der dann mitvermieteten Küche (die übrigens ich vor Jahren gekauft habe)? 4. Sind bei einem evtl. Mietvertrag Besonderheiten zu beachten?