Hallo Leute, Nachbarn & Römer,

Ich habe heute ein Fahrrad mitgenommen, welches seit mehr als 2 Tagen im Graben lag. Es lag an einer Hauptstraße und man konnte es sehen. Denn dachte ich mir ich nehme es mit. Ich weiß natürlich das das unmoralisch ist aber ich meine wenn es dort 2 Tage liegt und es der Besitzer (Oder ein anderer) nicht abgeholt/mitgenommen hat, wird es ja wohl auch kaum vermisst. Jetzt kommen wir zu meiner Frage, unzwar wenn ich jetzt von der Polizei angehalten werde und sie mir unterstellen, dass Fahrrad wäre gestohlen worden und ich sage ich habe es mehrere Tage im Graben liegen gesehen und dann mitgenommen aber ich wäre bereit es abzugeben bzw. dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, ist es denn immernoch Diebstahl? Und wie will die Polizei herausfinden wem das gehört? Die Rahmennummer schreibt man sich ja nicht auf und es ist ein relativ altes Fahrrad.

Mfg, ZweiradMichi