An einem Sommertag liegt Person A auf einer Parkwiese neben vielen teilweise nackten Sonnenbadenden. Sie hält ihr Smartphone vor den Augen, schaut sich Files an, klickt ziellos hin und her (im Übrigen wie manche andere Anwesende auch).
Es kommt Person B, die in der Nähe lag, aggressiven Schrittes auf Person A zu und sagt mit einem erhobenen Zeigefinger und in einem autoritären Ton: "Nicht filmen!" Person A antwortet wahrheitsgemäß, dass sie das nicht tut.
Person B fordert daraufhin: "Zeige das Videoverzeichnis!" Person A gibt der Person B ihr Smartphone. Diese findet logischerweise nichts und sagt zu sich selbst arrogant: "Jetzt habe ich auch keine Lust" und fordert: "Smartphone nicht auf die Leute richten!".
Meine Fragen
- Darf Person B einen anderen überhaupt derart beschuldigen ("nicht filmen!"), ohne zu wissen, ob gefilmt wird?
- Hat Person B das Recht, Dateien eines fremden Smartphones einfach so auf der Grundlage von Vermutungen zu inspizieren?
- Darf Person B bestimmen, wer in welche Richtung sein Smartphone hält?
- Hat eine Menge von ca. 50 teilweise nackten Menschen in einem öffentlichen Park den Anspruch, nicht gefilmt zu werden (auch wenn in der obigen Schilderung nicht gefilmt wurde)?