Zwangsgestörter Nachbar schikaniert uns und vergreift sich an unserem Eigentum. An wen wenden?

Unser Nachbar (eine Etage unter uns) hat unserem Vermieter mit Klage gedroht, wenn wir nicht dem Beschluss des letzten Protokolls der Eigentümerversammlung Folge leisten.

Dort wurde (mehr oder weniger) konkret festgelegt, dass wir nicht mehr zu zweit auf unserem angemieteten Parkplatz parken dürfen (obwohl dieser megagross ist) und wir die kleine Schüssel, die an der Balkonlaibung angebracht war (im Protokoll stand fälschlicherweise "unerlaubterweise AUF DEM Dach angebracht"), entfernen müssen.

Diesen Anträgen, die er gestellt hat und denen dummerweise keiner der drei Eigentümer widersprochen hat, haben wir Folge geleistet. Er hört aber nicht auf: Er schickt unserem Vermieter E-Mails, dass das Entfernen des Unkrautes AUF UNSEREM angemieteten Parkplatz nicht zu seiner Zufriedenheit ausgeführt wurde und dass wir UNSERE mietgemietete Ecke im Gemeinschaftskeller aufräumen sollen, obwohl diese aufgeräumt ist.

Darf er das? Ich würde sagen es geht ihn einen feuchten Kehricht an, wie viel Unkraut auf dem Parkplatz eines anderen Eigentümers wächst. Genauso wie, dass er seine Nase nicht in unsere Kellerecke zu stecken hat.

Ich vermute schon länger, dass er unter einer Zwangsstörung leidet. Letztes Jahr hat er sich heimlich an meiner Zudecke, die zusammengeknüllt auf meiner (damals wohnte ich noch alleine) Waschmaschine lag, um gewaschen zu werden, vergriffen und sie fein säuberlich zusammengelegt auf der Waschmaschine platziert. Einen Eimer, den ich unter den Schlauch gestellt hatte, weil der Abfluss nach langer Nichtbenutzung getropft hat, hat er einfach genommen und auf die andere Seite meiner Waschmaschine gestellt.

Letzten Herbst hat er dann ohne Rücksprache angefangen die Haustür zuzuschließen, sobald er oder seine Freundin das Haus verließen oder auch NACHDEM sie nach Hause kamen und in ihrer Wohnung waren. Egal zu welcher Tageszeit. Mein Freund war deshalb eines morgens im Hausflur eingeschlossen, weil er noch keinen Schlüssel hatte. Genauso wie der Heizungsmonteur vor 2 Monaten. Ich musste beide Male kommen, und sie befreien. Wenn ich heim kam und mein Freund nur eine Viertelstunde später, ist er in der Zwischenzeit runter gegangen und hat die Haustür abgeschlossen. In der Eigentümerversammlung wurde festgelegt, dass er die Haustür nicht mehr abschließen darf, da diese ein Fluchtweg ist. Das hier von mir erwähnte Verhalten ist nur eine Auswahl seiner Bemühungen uns nun einzuschränken.

Aber meine eigentliche Frage ist: Was darf er? Beantragen, dass wir unseren (aufgeräumten) Keller aufräumen und jede Woche die drei Halme Löwenzahn auf unserem Parkplatz entfernen müssen?

Ist das Einschließen von Menschen nicht Freiheitsberaubung? Ich hatte, als mein Freund noch nicht bei mir wohnte einen Zettel an die Tür angebracht, dass er nicht abschließen soll, da mein Besuch noch im Haus ist.

Darf er sich an unseren Sachen vergreifen, die im gemeinschaftlichen Waschraum oder Keller liegen oder stehen? An wen kann ich mich wenden? Tausend Dank vorab!

Nachbarschaft, Psychoterror, Zwangsstörung
Wie weit darf das auf dem eigenen Parkplatz vorm Haus stehende Auto in die Straße hineinragen?

Hallo zusammen,

es geht um einen großen Parkplatz direkt vorm Haus in einer verkehrsberuhigten Zone im Wohngebiet, der zu unserer von uns angemieteten Wohnung gehört. Da Parkraum in der Strasse begrenzt ist, parken wir auf dem Parkplatz mit zwei Autos im rechten Winkel zur Strasse. Eins unserer Autos ragt leicht (ca. 20cm) mit dem Hintern auf die Strasse hinaus. Die Räder stehen aber auf dem Parkplatz. Zwischen Parkplatz und Strasse ist kein Gehweg. Und von einer Gefährdung des Verkehrs oder eines Gehweges kann kaum die Rede sein. Links und rechts von unserem Parkplatz grenzen Parkplätze anderer Anwohner an.

Nun verlangt ein Eigentümer im Haus, der den Parkplatz links neben unserem hat, über die Eigentümergemeinschaft, dass wir eines unserer Autos in der Strasse parken und nur noch eines schräg auf unserem Parkplatz. - Ich vermute ja Neid als Beweggrund, weil seine beiden Kombis nicht gemeinsam auf seinen Parkplatz passen :-D - Darf er das?

In der Strasse wird links und rechts am Strassenrand wild geparkt und ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Ordnungsamtes ist, wenn ein weiteres Auto am Strassenrand parkt und die Durchfahrt erschwert.

Ein Mieter/Eigentümer zwei Häuser weiter parkt übrigens ebenso. Sein Auto ragt noch weiter in die Strasse hinein, da der Parkplatz einfach nicht tief genug ist.

Vielen lieben Dank vorab!

parken, Straßenverkehr